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24 Dez 2024
Berlin - Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen im bundesweiten Durchschnitt sinkt auf 5,8(Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen, Stand: 24.12.24). Regional kann es dabei zu erheblichen Schwankungen kommen.
Die aktuelle Pirola-Subvariante, JN.1, ist aktuell in Deutschland für jede zweite Covid-Infektion verantwortlich. JN.1 ist hochansteckend und verursacht zusätzlich zu den üblichen auch neuartige Symptome wie Angstzustände, Schlafstörungen und Darminfektionen.
Die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierung in Deutschland sinkt am 24.12.24 laut RKI auf 1,78(Zahl der Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen).
Die Reproduktionszahl(R-Wert) für Deutschland ist seit dem 21.06.23 wegen der abgelaufenen Meldepflicht nicht ermittelbar.
64,9 Mio. Menschen(77,9 % der Bevölkerung) haben bis zum 7.4.23(keine Impfstatistiken mehr) eine Impfdosis erhalten. Davon sind 63,6 Mio. Menschen (76,4 %) grundimmunisiert. 52,1 Mio. Menschen (62,6 %) haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten. 12,6 Mio. Menschen (15,2 %) erhielten mindestens zwei Auffrischungsimpfungen. Aktuell sind 18,4 Mio. Menschen nicht geimpft (22,1 % der Bevölkerung). Mit dem Auslaufen der CoronaImpfV am 07. April 2023 wird die tägliche Aktualisierung des COVID-19-Impfquotenmonitorings eingestellt und die Berichterstattung zunächst pausiert.
Die 7-Tages-Inzidenz des Landes Nordrhein-Westfalen sinkt auf 4,6(24.12.24).
Corona-Schutzmaßnahmen sind abgelaufen
Am 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen abgelaufen. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes. Bis 7. April hatten die Länder zudem die Möglichkeit, über die bundesweiten Maßnahmen hinaus weitere Regelungen anzuordnen – wie etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel war, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese Regelung war auch im Infektionsschutzgesetz § 28b festgeschrieben. Mit Auslaufen des rechtlichen Rahmens für die Maßnahmen ist sie wie die bundesweite Regelung zum 7. April weggefallen.
Anmerkung: Bei der Interpretation der aktuellen Fallzahlen ist zu beachten, dass es aufgrund von Wochenenden, Feiertagen, Ferien und der abgelaufenen Test- und Meldepflicht zu einer erhöhten Untererfassung der Fälle und einem erhöhten Verzug in der Bearbeitung der vorhanden Daten kommen kann!
Quelle-Grafik: RKI/MGB-Bundesregierung
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