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11 Jan 2019
Mönchengladbach - Seit dem 21. Dezember 2018 ist die DEG Deutsche Energie GmbH wegen eines Insolvenzverfahrens nicht mehr lieferfähig. Betroffen waren auch große Unternehmen und Kommunen im Versorgungsbereich der NEW. Anders als bei der Versorgung von Privatkunden ist die NEW bei der Versorgung von Großkunden nicht gesetzlich verpflichtet, die Ersatzversorgung zu übernehmen. Obwohl diese gesetzliche Pflicht nicht besteht, sprang die NEW ein, damit Unternehmen aus der Region über den Jahreswechsel ihren Betrieb aufrechterhalten konnten.
„Bei den größeren Strom- und Gaskunden gibt es keine gesetzliche Grund- und Ersatzversorgung. Diese Kunden müssen sich selbst um einen neuen Lieferanten kümmern. Da das in der Regel nicht so schnell funktioniert, haben wir die Lieferung an diese Kunden freiwillig übernommen, damit über Weihnachten und Neujahr kein Betrieb im Dunkeln oder Kalten blieb“, erklärt Ralf Poll, Geschäftsführer der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH.
Der Fall zeige, wie wichtig bei der Auswahl des Energieversorgers dessen Bonität ist. Mit der DEG meldeten im Jahr 2018 insgesamt sechs Energieversorger Insolvenz an.
Quelle-Symbolfoto: NEW AG